ADVERBISMAX

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und Mauern durchbrechen

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Übersetzungen
Lektoratsservices
Privatunterricht, Sprachconsulting

DIN EN ISO 17100
DIN-CERTCO-Registrierung: 7U242

AGB

AGB
§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Aufträge und Folgeaufträge für Übersetzungen, Lektorate, Korrektorate-, Sprachunterricht, Kommunikationsberatung und verwandte Dienstleistungen, die der Auftraggeber dem Sprachservice ADVERBISMAX / MICHAELA DUDLEY (nachfolgend zusammengefasst „ADVERBISMAX“) erteilt, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Die AGB des Auftraggebers sind für ADVERBISMAX nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich von ADVERBISMAX anerkannt wurden.

§ 2 Dienstvertrag

(1) Der Vertrag, der zustande kommt, beinhaltet einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB. Hier wird zwar eine Leistung (Bemühung), aber kein Erfolg geschuldet. Der Auftraggeber verzichtet darauf, werktragliche Gewährleistungsansprüche im Sinne von § 631 BGB geltend zu machen.

(2) Bei der Auftragsausführung richtet sich ADVERBISMAX nach den formalen und inhaltlichen Anweisungen, Schwerpunktlegungen und Vorgaben des Auftraggebers. Dabei agiert ADVERBISMAX in Abhängigkeit von der Bereitschaft des Auftragge­bers, dessen Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten und dessen Oblie­genheiten bezüglich der Mängelbeseitigung zu erfüllen.

(4) Der Dienstvertrag kommt zustande, indem ADVERBISMAX die schriftliche Beauftragung vom Auftraggeber erhält, ob per E-Mail, Instant-Messaging, Post, Telefax usw. Mit dem Zustandekommen des Vertrages werden diese AGB wirksam und von dem Auftraggeber anerkannt.

(4) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Bei Übersetzungen, Lektoraten und Korrektoraten steht es ADVERBISMAX ausdrücklich zu, digitale Wörterbücher bzw. Rechtschreibprogramme bei der Auftragsausführung nach eigenem Ermessen zu verwenden. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung.

§ 3 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht sowie Haftung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat ADVERBISMAX rechtzeitig über besondere Ausführungsformen des Auftrages zu unterrichten (darunter Übertragung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Forme usw. Ist die Arbeit für den Druck bzw. für die Veröffentlichung bestimmt, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, ADVERBISMAX einen Korrekturabzug rechtzeitig zu überlassen.

a) ADVERBISMAX behält sich das Recht vor, zusätzliche Bearbeitungszeit für Formatierungen, die von der Formatierung bzw. dem Format oder Dateityp des Ausgangstextes abweichen, in Rechnung zu stellen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Arbeit notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig ADVERBISMAX zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Der Auftraggeber bestätigt ADVERBISMAX Rechteinhaber an den zur Bearbeitung vorgelegten Unterlagen verwendeten Logos, Markenzeichen etc. zu sein. Er stellt diesbezüglich ADVERBISMAX von eventuellen Ansprüchen, die von Dritten geltend gemacht werden, frei.

(4) Die etwaige Verwendung einer spezifischen Terminologie des Auftraggebers ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren.

(5) ADVERBISMAX behält sich vor, bei Unklarheiten im Ausgangstext beim Auftraggeber zurückzufragen. ADVERBISMAX hat jedoch wahlweise auch das Recht, in einem solchen Fall nach bestem Wissen und Gewissen eine Übersetzung aufgrund des zu verstehenden Sinngehaltes zu erstellen.

(6) Für Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, haftet ADVERBISMAX grundsätzlich nicht.

§ 4 Mängelbeseitigung

(1) ADVERBISMAX behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Mängel sind definiert als Fehler terminologische, grammatikalischer, sprachlicher oder inhaltlicher Art sowie Auslassungen und vom Ausgangstext abweichende Zusätze. Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel innerhalb der gemäß § 4(2) gewährten Mängelbeseitigungsfrist, so hat der Auftraggeber Anspruch auf die kostenlose Beseitigung des in der Übersetzung enthaltenen Mangels durch ADVERBISMAX.

(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab Lieferung geltend gemacht werden, widrigenfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. ADVERBISMAX behält das Recht vor, die ggf. nach Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist vorgenommene Mängelbeseitigung in Rechnung zu stellen, und zwar ausdrücklich auch unter Hinweis auf die Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht bzw. die Haftung des Auftraggebers.

(3) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

§ 5 Nachträgliche Änderungswünsche

ADVERBISMAX behält sich das Recht vor, bei nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers an bereits mangelfreien Übersetzungen (z. B. stilistische Änderungen, bei Auftragserteilung nicht vereinbarte spezifische Terminologie, Formatierungen), den zeitlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

§ 6 Stornierung eines Auftrages

(1) Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ob vollständig oder nur teilweise, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, werden bereits fertiggestellte Arbeiten dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und ihm berechnet. Ein teilweise stornierter Auftrag umfasst unter anderem auch die nachträgliche, nicht unerhebliche Einschränkung des Auftragsumfanges seitens des Auftraggebers. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls weitergehenden Schadens bleibt zudem vorbehalten. Dieser Fall trifft insbesondere zu, wenn ADVERBISMAX, in gutem Glauben handelnd, auf die Annahme oder die fortgesetzte Ausführung etwaiger Aufträge von Dritten verzichtet, um die vom Auftraggeber beauftragte Arbeit auszuführen.

(2) Jegliche Stornierung bzw. Teilstornierung einer von ADVERBISMAX angefangenen Arbeit seitens des Auftraggebers bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Wenn ADVERBISMAX, in gutem Glauben handelnd, auf die Annahme oder die fortgesetzte Ausführung etwaiger Aufträge von Dritten verzichtet, um die vom Auftraggeber beauftragte Arbeit auszuführen und nach Ablauf von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach Beauftragung noch keinen Ausgangstext zur Auftragsausführung an ADVERBISMAX übermittelt, ohne den erwarteten Auftrag schriftlich storniert zu haben und ohne eine ggf. vereinbarte Anzahlung geleistet zu haben, ist ADVERBISMAX dazu berechtigt, einen Zuschlag in Höhe von 20 (zwanzig) Prozent des vereinbarten Bruttohonorars (z.B. gemäß dem zugesagten schriftlichen Angebot) zur Sofortzahlung in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus behält sich ADVERBISMAX das Recht vor, den Auftrag als de facto storniert zu betrachten.

§ 7 Haftung

ADVERBISMAX haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

ADVERBISMAX verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Ebenso wird ADVERBISMAX alle Personen, welche als Erfüllungsgehilfen tätig werden, zur Verschwiegenheit verpflichten.

§ 9 Vergütung und Rechnungserstellung

(1) Die Vergütung ist, wenn keine Anzahlung vereinbart wurde, sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig, spätestens jedoch innerhalb der Zahlungsfrist, die in der von ADVERBISMAX gestellten Rechnung genannt ist. Die Abnahme- respektive Zahlungsfristen müssen angemessen sein.

(2) ADVERBISMAX hat neben dem vereinbarten Honorar auch Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen zutreffenden Fällen wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich berechnet.

(3) ADVERBISMAX kann bei umfangreichen Aufträgen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrages objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann die Übergabe der Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig gemacht werden.

(4) Zwecks Begleichung per Banküberweisung wird die von ADVERBISMAX erstellte Rechnung als PDF mitsamt Briefkopf per E-Mail an den Auftraggeber übermittelt. Somit entspricht die Rechnungserstellung dem Steuervereinfachungsgesetz von 2011, wonach Rechnungen per E-Mail auch ohne digitale Signatur und ohne das sogenannte EDI-Verfahren versandt werden dürfen.

(5) Sollte eine Begleichung des Rechnungsbetrages dahingegen in bar stattfinden, ungeachtet des Ortes dieser Begleichung, erhält der Auftraggeber oder ggf. dessen Vertretungsberechtigter auf der Stelle die von ADVERBISMAX mitsamt Briefkopf erstellte Rechnung als Original in Schriftform. Sogleich quittiert ADVERBISMAX mitsamt Unterschrift auf der Rechnung den Empfang und die Höhe des entgegengenommenen Beitrages, dabei bestätigend, je nachdem, ob der entgegengenommene Betrag den Rechnungsbetrag vollständig oder nur teilweise begleicht.

(6) Gemäß § 14 Abs. 4 UStG enthält die von ADVERBISMAX mitsamt Briefkopf erstellte Rechnung auf alle Fälle die Anschrift des Auftraggebers, den Namen der beauftragenden natürlichen Person, die Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von ADVERBISMAX, das Rechnungsausstellungsdatum, die fortlaufende Rechnungsnummer, Angaben über den Umfang, die Art und den Zeitpunkt der Leistung bzw. Lieferung, die Zahlungsfrist, das Entgelt, den zutreffenden Steuerbetrag sowie den Steuersatz (z.B. 19 % MwSt.) und ggf. zutreffende Sondervermerke (z.B. Berücksichtigung von Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen) .

(7) In der Rechnung werden die entsprechenden Netto-Berechnungsgrundlagen erwähnt, z.B. ob nach Textumfang (Wörter- oder Zeichenanzahl des Ausgangstextes), nach Zeitaufwand (Stundensatz) oder gemäß einem Pauschalangebot. Auch etwaige Preisnachlässe, z.B. für Stammkunden und/oder im Rahmen eines Mengenrabattes, sowie etwaige Preisaufschläge, z.B. für Eilfertigung oder wegen eines erhöhten Aufwandes werden, wo zutreffend, werden entsprechend erwähnt.

(8) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(9) Bei Übersetzungs-, Lektorats- und Korrektoratsdienstleistungen wird zwecks Festlegung des Ausgangstextumfanges die Normseite als Richtwert verwendet, und zwar gemäß der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort). Dementsprechend beträgt eine Normseite genau 1.500 Gesamtzeichen mitsamt Leeranschlägen. Somit umfasst bei­spielsweise ein aus 10.000 Gesamtzeichen mitsamt Leeranschlägen bestehender Ausgangstext 6.66 Normseiten (10.000 / 1.500).

(10) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergü­tung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergü­tungs- und -entschädi­gungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als ange­messen und üblich.

§ 10 Leistungsverweigerung, Zurückbehaltung

(1) Gemäß § 321 BGB ist ADVERBISMAX dazu berechtigt, eine Leistung zu verweigern, wenn trotz sorgfältiger vorangegangener Prüfung erst nach Vertragsabschluss festgestellt wird, dass die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, auch wenn sich dessen Vermögenslage bereits vor Vertragsabschluss verschlechtert hat.

(2) Das Recht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung hat der Auftraggeber lediglich mit Bezug auf unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder ausdrücklich von ADVERBISMAX anerkannte Forderungen. Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber ist nur statthaft, soweit seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Hiervon unberührt sind Rechte, die dem Auftraggeber aufgrund von Leistungsmängeln entstehen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht, Nennungsanspruch, Änderungen seitens anderer

(1) Die ausgeführte Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ADVERBISMAX. Bis dahin hat der Auftraggeber, ungeachtet einer vorigen Lieferung, kein Nutzungsrecht. Bei einer Stornierung des Auftrages fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an ADVERBISMAX zurück.

(2) ADVERBISMAX behält sich das Urheberrecht grundsätzlich vor.

(3) Bei Werken, die im Sinne von §2 UrhG die persönliche geistige Schöpfungshöhe erreichen, behält sich ADVERBISMAX den Nennungsanspruch vor und besitzt, ebenfalls gemäß Gesetz, die Entscheidungsfreiheit, den eigentlichen Personennamen oder einen Künstlernamen bzw. ein Pseudonym als Bezeichnung zu verwenden. Dies gilt insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, für solche Werke, die für die Veröffentlichung bestimmt sind, darunter Bücher, Drehbücher, Kunstkataloge und Liedtexte. Vor Veröffentlichung muss der Auftraggeber auf alle Fälle ADVERBISMAX das gesamte Werk – mitsamt der anvisierten Stelle der Übersetzungsnennung – zwecks Kommentar und Zustimmung rechtzeitig vorlegen, z.B. im Rahmen einer Druckvorlage oder eines Korrekturabzuges.

(4) Wenn ein zu veröffentlichendes Werk, in dem ADVERBISMAX in puncto Übersetzungsdienstleistungen genannt werden soll, nach der Auftragsausführung von ADVERBISMAX nachträglich vom Auftraggeber oder einem Dritten mehr als unerheblich geändert wurde, ob inhaltlich oder stilistisch oder überhaupt auf sinnentstellende Weise, muss der Auftraggeber rechtzeitig vor Veröffentlichung ADVERBISMAX entsprechend darüber informieren, damit ADVERBISMAX die Möglichkeit hat, auf den Nennungsanspruch zu verzichten. Die Höhe des Entgeltes bleibt dadurch unbeschadet.

(5) Etwaige Ansprüche, die sich ggf. nachweislich aus Miturheberschaften ergeben, sind im Sinne von §8 UrhG zu berücksichtigen.

§ 12 Gültigkeit der AGB / Änderungsvorbehalt

(1) Es gelten die AGB von ADVERBISMAX in der jeweils geltenden, ausschließlich deutschsprachigen Fassung.

(2) ADVERBISMAX ist berechtigt, diese AGB nur dann mit nachträglicher Wirksamkeit einseitig auf inhaltliche Weise zu ändern, soweit eine solche Handlung zur Beseitigung zwischenzeitlich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Wenn eine nachträglich geltende Änderung der AGB während eines laufenden Vertragsverhältnisses (i.e. während der Auftragsausführung) den Auftraggeber betrifft, wird ADVERBISMAX den Auftraggeber unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Auftraggebers informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht binnen sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber ADVERBISMAX in Schrift oder Textform widerspricht.

§ 13 Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 14 Salvatorische Klausel

(1) Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

Fassung: 01. Februar 2024
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